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Blindenwarenverkauf
Wir weisen darauf hin, dass der Telefonverkauf unserer Blindenartikel gemäß einem Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 20 U 36 / 98 ausdrücklich erlaubt ist. Diese Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf staatlich anerkannte Blindenwerkstätten, die ihre Waren nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz fertigen und vertreiben.
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Unterstützung durch Arbeitsaufträge auch den blinden Handwerkern zu gute kommt, dann sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beim Kauf von Blindenware beachten: