Ausgleichabgabe
Ausgleichsabgabe einsparen - wie geht das?
Wir haben ein kleines Beispiel für Sie:
Das Metallherstellungsunternehmen "Metal GmbH" beschäftigt 59 Mitarbeiter. Unter allen Beschäftigten ist kein Mitarbeiter mit Behinderung. Bei weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen 2 Plätze von Behinderten besetzt werden, ansonsten bezahlen Sie 2160 Euro pro Geschäftsjahr. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Ausgleichsabgabe einzusparen in dem die „Metal GmbH“ einen Behinderten einstellt. Da dann ein Pflichtplatz erfüllt ist, müssen nur noch 1260 Euro pro Geschäftsjahr abgeführt werden. Alternativ besteht jedoch die Möglichkeit, dass die "Metal GmbH" bei der Blindenwerkstätte bestellt und somit 50 Prozent, der Arbeitsleistung der Werkstatt, auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lässt.
Beispiel:
"Metal GmbH" bestellt bei der Blindenwerkstätte für jeden Mitarbeiter ein bedrucktes T-Shirt.
Gesamtrechnung der Blindenwerkstätte: 720,00 Euro (z.B. bedruckte T-Shirts, Bürsten etc.)
Abzüglich Materialkosten: 195,00 Euro (diese weisen wir Ihnen auf der Rechnung aus, im Bsp. 3,25 pro Shirt)
Arbeitsleistung der Werkstatt: 525,00 Euro (das ist der Herstellungsbetrag für Ihre Produkte)
50 Prozent: 262,50 Euro (das ist der Betrag, den Sie auf die Ausgleichsabgabe anrechnen können)
Da die Firma zurzeit beide Pflichtplätze nicht erfüllt, müsste sie statt 2160,00 Euro nur noch 1897,50 Euro Ausgleich in diesem Geschäftsjahr bezahlen.